Beschluss: Geistiges Eigentum

Version: "Digitales Werk"

1 Ein Digitales Werk ist ein immaterielles Gut, das durch
2 Einschränkung der Nachahmungsfreiheit geschützt wird, um
3 wirtschaftliche Interessen zu schützen.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Ein Digitales Werk ist ein immaterielles Gut, das durch
2 Einschränkung der Nachahmungsfreiheit geschützt wird, um
3 wirtschaftliche Interessen zu schützen.
4

Vorschlag

Definition "Geistiges Eigentum" bzw. alternativer Begriff

Das Leistungsschutzrecht gehört zu den im Netz besonders heiß diskutierten Themen bzw. hier stehen sich verschiedene Ansichten gegenüber ( Beispieldiskussion ). Bevor in die eigentliche Diskussion eingestiegen wird, kann es deshalb hilfreich sein, den Begriff des "geistigen Eigentums" zunächst zu definieren bzw. ggf. die Ablehnung des Begriffes zu formulieren. Im Falle einer Ablehnung soll am Ende des Prozesses ein alternativer Begriff stehen, mit dem gearbeitet werden kann.

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.